Rechtsprechung
AG Frankenthal, 13.03.2014 - 3a C 225/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wahlleistungsvereinbarungen zwischen Patient und Krankenhausträger: Anforderung die Gestaltung einer Wahlleistungsvereinbarung; Irrtum des Patienten über den Umfang der Erstattungsleistungen seines privaten Krankenversicherers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch von Behandlungskosten eines Patienten für Wahlleistungen i.R.e. stationären Behandlung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04
Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz
Auszug aus AG Frankenthal, 13.03.2014 - 3a C 225/13
Daneben vermag sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg auf eine fehlende Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH Urteil vom 28.4.2005 - III ZR 351/04), denn aus der unstreitig durch den Beklagten vorgelegten Versichertenkarte ergibt sich die Kostenerstattung durch den Privatversicherer S... von 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen. - BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87
Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …
Auszug aus AG Frankenthal, 13.03.2014 - 3a C 225/13
31 Eine vom Patienten als Selbstzahler übernommene Zahlungspflicht für Wahlleistungen, soweit der private Krankheitsversicherer die Kosten nicht trägt, ist wirksam, wenn der Patient hierauf vor Inanspruchnahme der Leistungen deutlich erkennbar -also etwa durch Fettdruck, Einrahmung etc.- hingewiesen wird (BGH NJW 1990, 761, 766). - OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen …
Auszug aus AG Frankenthal, 13.03.2014 - 3a C 225/13
32 Auch hinsichtlich des Kreises der Liquidationsberechtigten ist gegen die verwendete Klausel nicht zu erinnern (OLG Stuttgart OLGR 2002, 153 ff).